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241. Datenschutzvorschriften in 5 Schritten umsetzen  
Unsere Übersicht zur Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) soll den Betrieben die Erfüllung der Datenschutzvorschriften erleichtern. Nach Inkrafttreten der DSGVO und des neuen…  
242. Datenschutz  
Datenschutzerklärung Name und Kontakt des Verantwortlichen gemäß Artikel 4 Abs. 7 DSGVO Bauinnung Ingolstadt/Pfaffenhofen c/o Kreishandwerkerschaft Brückenkopf 3 85051 Ingolstadt Tel.: 0841 /…  
243. Berufsausbildung  
Weiterführende Informationen zum Thema Fort- und Weiterbildung erhalten Sie unter: Fort- und Weiterbildung Weitere Informationen rund um die Bauberufe finden Sie unter: Fachschulen der…  
244. Aufgaben der Innung  
Aufgaben der Innung Die Bauinnung Ingolstadt/Pfaffenhofen ist die fachliche Interessenvertretung des Baugewerbes in Ingolstadt und dem Landkreis Pfaffenhofen/Ilm. Die Aufgaben der Innung sind in…  
245. Bauen mit IQ  
Bauen mit IQ Bauen mit Innungs-Qualität... Eine Initiative der Bayerischen Baugewerbeverbände für einen neuen Qualitätsanspruch im Baugewerbe. Engagierte und angesehene Unternehmer aus dem…  
246. Wir über uns  
Am 11.September 1954 wählte die "Bauhandwerksinnung Ingolstadt-Pfaffenhofen-Schrobenhausen-Aichach" den Pfaffenhofener Rudolf Klee zum Nachfolger von August Spreng. Bei einem…  
247. Mitglied werden  
Beratung bei allen Rechtsfragen im Bau-, Vergabe- und Steuerrecht sowie im Arbeits-, Sozial- und Tarifrecht Beratung bei Problemen mit öffentlichen und privaten Auftraggebern eigene…  
248. Vorteile / Kosten für Mitglieder  
Vorteile einer Mitgliedschaft Als Innungsmitglied profitieren Sie von der Beratung in vielen Bereichen wie z.B.: Bauvertragsrecht Vergaberecht Handwerks- und Gewerberecht Arbeitsrecht…  
249. Impressum  
Impressum Anbieterin und Verantwortliche für diese Internet-Domain im Sinne des §5 des 
Telemediengesetz (TMG) ist die Bauinnung Ingolstadt/Pfaffenhofen c/o Kreishandwerkerschaft Brückenkopf 3 85051…  
250. Änderungen in VOB Teil C  
Die neue VOB-Gesamtausgabe 2019 enthält auch zahlreiche geänderte ATVen. Eine ZDB-Broschüre informiert über sämtliche Änderungen in den ATVen gegenüber der Vorgängerausgabe 2016.  
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