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Baugewerbe begrüßt Vorstoß der EU-Kommission zur Senkung der Mehrwertsteuer auf Bauleistungen

„Der erneute Vorstoß der EU-Kommission zu einer deutlichen Senkung der Mehrwertsteuer auf Bauleistungen bei der Renovierung von Wohngebäuden findet die volle Zustimmung des Baugewerbes. Wir fordern die Bundesregierung auf, nun endlich die ihr von der Europäischen Union erneut eingeräumte Option zu nutzen, damit auch in Deutschland, wie in fast allen anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, der Mehrwertsteuersatz für Bauleistungen deutlich gesenkt werden kann – zum Nutzen der Verbraucher und der Handwerksbetriebe.“

Mit diesen Worten begrüßte Andreas Demharter, Hauptgeschäftsführer der Bayerischen Baugewerbeverbände, heute in München den neuen Vorschlag der Europäischen Kommission zur Änderung der Mehrwertsteuerrichtlinie 2006/112/EG. Angesichts explodierender Wohnnebenkosten, des anhaltenden Preisauftriebes bei Baustoffen und der ab 2009 wegen der Umsetzung der Gesundheitsreform wieder steigenden Lohnnebenkosten sei die deutliche Senkung der steuerlichen Belastung auf Dienstleistungen im Wohnungsbausektor eine der wenigen Möglichkeiten, Bauen und Wohnen für die Bürger bezahlbar zu halten und gleichzeitig den CO2-Ausstoss bei Gebäuden, die 40 % der gesamten CO2-Emmissionen verursachen, stark zu senken, betonte Demharter. Gleichzeitig würde die Schwarzarbeit, die erneut auf dem Vormarsch ist, spürbar zurück gedrängt.

Bereits seit mehreren Jahren benutzen im Rahmen befristeter europäischer Regelungen Irland, Italien, Polen, Portugal, Slowenien, Spanien, Tschechien und Großbritannien ermäßigte oder sogar Mehrwertsteuer-Nullsätze, um Dienstleistungen und Lieferungen im Sozialen Wohnungsbau, bei Renovierung in Privathaushalten, teilweise aber auch im gesamten Wohnungsbausektor zu verbilligen.

Die Europäische Union hatte in den vergangenen Jahren bereits mehrfach Pilotprojekte für Mehrwertsteuersenkungen für arbeitsintensive Dienstleistungen in Mitgliedsstaaten ermöglcht, Deutschland hatte sich bis jetzt jedoch stets geweigert hiervon Gebrauch zu machen. Der aktuelle Richtlinienentwurf sieht vor, das Optionsrecht der Mitgliedsstaaten zu erweitern und zu vereinfachen, ermäßigte Mehrwertsteuersätze im gesamten Wohnungswesen bei Renovierung, Instandsetzung, Umbau, Wartung und Reinigung von Wohnungen, sowie von den Mitgliedsstaaten als Kulturerbe anerkannten Gebäuden und Denkmälern anzuwenden.